Beschreibung

Woran denken Sie, wenn Sie eine E-Mail mit dem Titel „Vorsicht Abmahnung: Sind Ihre AGB rechtswidrig" lesen?. Mich hat der Titel inhaltlich inspiriert und gemeinsam mit Martin - unseren Rechtsanwalt - möchte ich die Frage klären, wie sich die Rechtsgrundlage für Verträge mit Endkunden geändert hat und wie wir Unternehmer darauf in unseren AGBs reagieren müssen.

Schlagwörter
Unternehmer Podcast für Internet Marketing
Unternehmer Podcast für Internet Marketing
Folge 026 - AGBs: Rechtssicherheit einfach erklärt
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Erfolgsrezept

AGBs zur Vertragsvereinfachung bzw. Interessenwahrung gegenüber Kunden

Problem

  • Verträge online schliessen
  • Online-Kurse vorzeitig abbrechen
  • Kurs-Inhalte werden ohne Bezahlung abgeschaut
  • Nachbesserung bei veralteten Inhalten
  • Format für Vertragsabschluss vorgegeben
  • Mindestlaufzeit sichergestellt
  • Beanspruchte Leistung bei Widerruf vergütet
  • Verjährungsansprüchen adjustiert

Lösung

Intro

[0:00] Unternehmer-Podcast für Internet-Marketing, Folge 26. 

[0:06] Music. 

[0:12] Ein ganz herzliches Willkommen zu einer neuen Folge des Unternehmer-Podcasts. Ich bin Jan von Webgefährte. 

Woran denken Sie, wenn eine E-Mail mit dem Titel Vorsicht Abmahnung sind Ihre AGBs rechtswidrig? Wenn Sie diesen Titel lesen. Richtig, hier wird aus Werbezwecken mit der Angst des Empfängers gespielt. Inwieweit diese Form der Kundenansprache jedoch auf den gewünschten Ruf von Rechtsanwälten einzahlt, das wollen wir hier mal nicht näher beleuchten. 

Vielmehr hat mich diese E-Mail inhaltlich inspiriert. Mit meinem heutigen Gast möchte ich die Frage klären, wie sich die Rechtsgrundlage für Verträge mit Endkunden, geändert hat und wie wir Unternehmer darauf in unseren AGBs reagieren müssen. 

Dafür sehen wir uns ein konkretes Beispiel an, in dem die besagten Änderungen bereits umgesetzt wurden und beschreiben deren Implikationen. 

Das soll uns als gedankliche Einstimmung genügen. Steigen wir also ein und Und bringen damit endlich Licht in den Paragrafen-Dschungel. 

Vorstellung von Martin

[1:28] Mein heutiger Gast ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Vertrags-, Gesellschafts- und Immobilienrecht. 

2018 haben sich in einem Online-Startup erstmalig unsere Wege gekreuzt. Damals unterstützte er uns bei der Erstellung von Beteiligungsverträgen für Investoren. 

Heute, beziehungsweise seit nunmehr drei Jahren, betreut er als Webgefährte verschiedene Unternehmer und Unternehmerinnen in Sachen Dienstleistungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Immer wenn es gesetzliche Änderungen gibt, prüft er bestehende Verträge und unterbreitet zeitnah Anpassungsvorschläge. Zusätzlich steht er Mitgliedern des Sharing-Systems für Fragen, zum Beispiel rund um Widerruf oder Kündigung, beratend zur Seite. Damit schürt er jedoch keine Angst, sondern im Gegenteil. Er sorgt dafür, dass mit seiner Unterstützung auch der Unternehmer ein sicheres Gefühl bekommt. 

Dafür möchte ich mich in aller Form, auch im Namen der Mitglieder des Sharing-Systems, heute mal ganz herzlich bei ihm bedanken und ihn damit auch herzlich begrüßen im virtuellenPodcast-Studio. Hallo, lieber Martin Berner.

Vielen Dank, lieber Jan, dass du heute mit mir über ein sehr spannendes, vielleicht aus Juristensicht spannendes Thema deinen Podcast gestalten möchtest und ich freue mich drauf. 

[2:55] Ja, vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst, Martin. Und ja, für unsere Zuhörer, die dich jetzt nicht sehen können, vielleicht ein, zwei persönliche Fragen. 

Bist du ein Kind der 70er, 80er oder 90er Jahre? Und was hat dich in diesem Jahrzehnt besonders geprägt? 

Ja, also ich bin in den 80ern geboren. 

[3:17] In den ersten Jahren seines Daseins bekommt man ja noch nicht so viel von der Umgebung mit. Insofern eher geprägt dann von den 90ern. Insbesondere die Musik der 90er und der typische Lifestyle in den 90ern. Das ist so das, was mich in meiner Kindheit, Jugendzeit geprägt hat. Wunderbar. 

[3:36] Hattest du einen Traumberuf als Kind? Und wenn ja, warum genau diesen? 

Ja, also definitiv nicht Rechtsanwalt. Das war als Kind für mich sicherlich ganz weit weg. Da konnte ich mir gar nicht vorstellen, das zu machen oder was man da überhaupt machen soll. Ich hatte jetzt auch nicht irgendwie den Traum, Astronaut oder Polizist, so klassisches, müsste ich jetzt nicht. Ich war im Grunde immer schon etwas so naturwissenschaftlich geprägt, je weiter man dann in der Schule auch folgt. Und hatte mich da eher so als Forscher gesehen, Richtung Vulkan- oder Polarforscher. 

Ja, wunderbar. Kann ich mir auch spannend vorstellen. Also das Ingenieurinteressierte verbindet uns in dem Fall. Das kann ich auf jeden Fall zurückgeben. 

Noch eine Frage zum Thema Kindheit. Hattest du da vielleicht ein Idol und wenn ja, was hast du an ihm oder an ihr bewundert?

Also jetzt nicht wirklich eine Person, wo ich die Poster an der Wand hatte von dem, wo ich aufgeschaut habe und das irgendwo mein großes Vorbild war, sondern eher, also ich war schonimmer ein bisschen viel Sport begeistert, viel Fußball auch selber gespielt und mehr oder weniger talentiert. Aber da waren so meine Idole unterwegs, wenn man es Idol nennen mag. Also da hat man schon aufgeschaut und gesagt, ja, das sind schon Sachen, die man gerne könnte. Jetzt mal wirklich ganz auf das Idol und Traum runtergebrochen. 

[5:06] Geprägt oder bewundert hat mich das jetzt nicht. Da bin ich doch eher sehr Familienmensch und wurde da von der Familie zu Hause sehr geprägt. 

Danke für den Einblick. Dann schwenken wir mal kurz auf deine berufliche Seite ein. Du bist seit mehr als zehn Jahren inzwischen Anwalt. Woran liegt für dich inzwischen darin die Faszination? Und zweite Teilfrage, was war auch der Auslöser, dich damit später selbstständig zu machen? 

Ja, also wie gesagt, als Kind oder selbst nach dem Abitur ging es mir wie vielen tausend, zehntausend anderen fertigen Absolventen, die dastehen und eigentlich nicht so wirklich wissen, wo die Reise hingehen soll. 

Heutzutage macht man da irgendwie ein Jahr Thailand oder so, das habe ich damals nicht gemacht. Wir hatten noch Zivildienst oder Militär. Und war mir da auch nicht sicher, was ich machen will. War da auch zunächst nicht Rechtswissenschaften irgendwie voll motiviert. 

Es gibt ja viele, die das schon ganz in ihren letzten Jahren auf dem Gymnasium oder wo auch immer stehen, ist klar, sie werden mal Rechtsanwalt, weil sie wollen die Welt retten und fürihre Rechte oder Rechte von allen Einstehenden. 

So ging es mir auf gar keinen Fall. Auch da war ich eher so Richtung naturwissenschaftlichen Themen unterwegs. Habe mich aber dann trotzdem dafür entschieden, okay, ich schlage den Weg ein. 

[6:29] Auslöser und Grund dafür war eigentlich, dass man sehr generalistisch ausgebildet wird in einem Bereich, wo man eigentlich nichts weiß, muss man auch sagen. Da hat man ja sehr wenig Vorbildung in der Schule. Und das ist ein Bereich, das hat mich schon interessiert in dem Sinne, aber der Auslöser ist, man kriegt sehr viel, sehr breit mit von der Welt, zwar aus rechtlicher Sicht, aber das ist nunmal auch sehr viel Grundlage von allem und hat dann, wenn man fertig ist, auch eine sehr breite möglichen Tätigkeiten, die man ausüben kann. 

Also ich muss ja jetzt nicht zwingender Anwalt werden, ich muss nicht Richter werden zwingend, ich kann mich in die kaufmännische Richtung weiterentwickeln oder steuern. Also man hat, man ist dann noch nicht, man hat noch einen, also selbst wenn man fertig ist, hat man noch eine große Vielfalt vor sich, wo man sich dann, in welche Nische man sich dannbegeben will. 

Und das fand ich sehr faszinierend. Und am Ende auch, und das hat sich ja tatsächlich auch so bewahrheitet, dass man schon eine sehr breit gefächerte Ausbildung hat und sich in sehrvielen Bereichen jetzt nicht super speziell auskennt. Aber es ist für sehr vieles, sind diese rechtlichen Grundlagen gut, es zu verstehen. Und das ist mit der Faszination, die es auch für mich jetzt in dem praktischen Leben ausmacht, dass man einen Sachverhalt XY bekommt. 

[7:51] Irgendein Thema, was man jetzt nicht irgendwie jeden Tag auf dem Tisch hat. 

Also unser Thema AGB, das kann man jeden Tag auf dem Tisch haben, aber es gibt auch völlig verrückte Sachen, die hat man nicht jeden Tag auf dem Tisch, aber man hat halt doch so viel von systematischen Themen mitbekommen, dass man auch diese Sachen ganz gut durchblicken und lösen kann und das ist schon faszinierend an der ganzen Geschichte. 

Und Selbstständigkeit ist ja schwierig, wenn man sein zweites Examen abgeschlossen hat, stellt man sich ja Die wenigsten stellen sich dann hinten nagelnd ein Schild an die Tür undsagen, hier kommst du zu mir, ich bin der selbstständige Rechtsanwalt XY. Es mag Leute geben, die sagen, die haben schon sehr früh das Wissen, dass sie einen gewissen Kunden- und Mandantenkreis haben, der nur auf sie wartet. 

[8:39] Aber tendenziell geht der Weg dahin, dass man natürlich, wenn man sich für die Anwaltschaft entscheidet, erstmal Gleichgesinnte sucht, die schon Berufserfahrung haben. Alsogrößere, kleinere, mittlere, riesige Kanzleien, es gibt ja alles, was man will. 

Da muss man wissen, was man will, und da kann man eben dann, sagt man, ich lasse mich da anstellen oder mache das eher ein bisschen freier. Also freie Mitarbeit auf Stunden und muss jetzt nicht zwingend Zeit absitzen, nur weil es alle anderen 100 in der Kanzlei auch machen. Und ich habe eben sehr früh den Weg gewählt, wo es relativ frei war. 

Ich hatte auch die Chance, dass ich das so frei ausüben durfte und ja, das hat dann sich zunächst in der mittleren Kanzlei mit meinen Anwälten, da hat man sich dann nichtzusammengefunden, weil irgendwann gibt es einfach einen Punkt, wo man sagt, man hat jetzt so viel mitbekommen schon, ist nicht mehr der absolut blutige Anfänger, dass man schon einbisschen weiß, wie der Hase läuft und dann ist auch die Frage, wie arrangiert man sich, wie stellt man sich auf und da war bei mir eben irgendwie mal so ein Punkt erreicht, wo man die Weichen neu stellt. Und da bin ich dann meinen eigenen Weg gegangen. 

Komplett solo, jetzt seit sechs, sieben Jahren und möchte diese Entscheidung auch nicht missen. Man muss natürlich eine Grundlage dafür haben, sprich einen Stamm an Aufträgen, Mandanten, Kunden, wo man weiß, man ist da auch ausgelastet, das ist auch klar. Darf sich auch nicht übernehmen, das ist auch immer schwieriger als Einzelkämpfer. 

[10:06] Aber ich mag das gerne. Manchmal fehlt mir schon auch der Austausch mit dem Gleichgesinnten, wobei den kann ich mir auch an anderer Stelle holen. Und ich sitze auch nicht ganz allein im Büro. 

[10:17] Sehr gut. Ja, meine ganz andere Facette, auch der Blick in eine Selbstständigkeit, kann ich sehr gut nachvollziehen. Danke für den Einblick, lieber Martin. War auch für mich zum Teil noch neu. Wir kennen uns ja schon eine Weile. Die Facette hatten wir tatsächlich auch bilateral noch nicht beleuchtet. 

AGBs und Rechtssicherheit

Biegen wir mal in unser AGB-Thema so ein bisschen ein. 

[10:34] Und so eine kleine Warmwerdefrage auch für unsere Zuhörer ist ja so ein bisschen, man könnte sich die Frage stellen, ja, der Gesetzgeber regelt ja sowas wie Vertragsrecht, sowaswie Abschluss beziehungsweise Durchführung, Beendigung von Verträgen, ja auch mit rechtlichen Vorgaben. 

  • Warum sollte ich dennoch als Unternehmer an der einen oder anderen Stelle über eigene AGBs nachdenken?
  • Was ist aus deiner Sicht da sinnvoll? 
  • Welche Gedanken sollte man sich da machen?

Ja, also AGB, die sind ja gesetzlich definiert als eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Insofern liegt darin schon ein großer Gedankengang oder ein großer Grund, sich diesem Thema zu widmen, eine Vielzahl von Verträgen. Also wenn ich in meinen beruflichen Tätigkeiten viele Verträge abschließe mit ähnlichem Inhalt oder gleichlaut einem Regelungsbedarf, macht es für mich erstmal für die PraktikabilitätSinn, auch schon vorformulierte Bedingungen zu stellen und in der Schublade zu haben, die ich meinen Kunden einfach relativ einfach übermitteln kann.

[11:40] Und es kommt immer ein bisschen auf die individuelle Tätigkeit an. Also wenn ich jetzt relativ wenig Vertragsschlüsse habe oder irgendwie ein Jahr mit einem großen Kunden, ist die Frage, ob ich das brauche oder ob ich nicht diese ganzen Regelungen ineinen Vertrag schreiben kann. Ja. 

[11:55] Brauche ich jetzt nicht zwingend allgemeine Geschäftsbedingungen, aber gerade in dem Bereich, wo du dich auch bewegst und die Community hier, Vertragsabschluss online, imInternet, macht es sehr viel Sinn, weil die Verträge ja sehr schnell auch geschlossen werden, aber auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen relativ einfach Vertragsbestandteil werdenkönnen, indem man einfach die Checkbox, das ist ja mittlerweile klar, dass es mit Ankreuzen der Checkbox Standteil des Vertrags wird. Verstanden. 

[12:24] Also ich nehme mit, Punkt eins ist sowas wie, was der Name allgemeine Bedingungen ja schon sagt. Also ich kann durch die AGBs bestimmte Dinge, die für verschiedene Verträge rechtsgültig sind oder rechtsgültig sein sollen, dort zusammenfassen. 

Auf der anderen Seite, wenn man mal so ein bisschen mehr die Unternehmerbrille aufsetzt und sagt, ja, Kunden sind natürlich immer daran interessiert, möglichst viel Nutzen für wenig Geld zu bekommen und das ist grundsätzlich für den Kunden ja auch gut, aber da gilt es sich natürlich auch aus Unternehmersicht abzusichern und damit natürlich am Ende nachher auch wirtschaftlich liefern zu können, beziehungsweise dort auch keine finanziellen Nachteile zu bekommen. Sind das auch Dinge, wo man sagt, man versucht sich über AGBs gegenüber den Kunden auch zumindest gleichzustellen?

Ja, absolut. Das ist natürlich ein großer Punkt, wie es auch im Gesetz definiert ist. Also die AGB werden ja von einer Seite gestellt, sprich ich gebe die Bedingungen vor für meinen Vertrag. Das ist natürlich aus Unternehmersicht sehr wertvoll, weil ich habe Zeit, mich damit länger auseinanderzusetzen, weiß auch, wo ich Regelungsbedarf habe oder eventuell imVertragsverhältnis in der Vergangenheit schon Probleme aufgekommen sind. Und das kann ich dann schon mit aufnehmen in die Geschäftsbedingungen. 

[13:40] Und so meinem Kunden stellen, ohne dass das jetzt groß zur Disposition steht. 

Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch, weil man kann natürlich auch sagen, dass die Gesetze sind relativ dick, die Gesetzesbände, da steht viel drin. Ich habe natürlich als Unternehmer auch die Möglichkeit, abweichende Regelungen zum Gesetz zu vereinbaren, was natürlich auch ein sehr großer Punkt ist oder eine sehr große Sinnhaftigkeit dann in den AGB-Regelungen steckt, wenn ich sage, die gesetzlichen Regelungen, die sind mir zu allgemein oder die möchte ich eher zu meinem Gunsten etwas verbessern. Und das kann ich über die AGBs machen. Ich kann es mit Einzelvertragsklauseln machen. Das spielt keine Rolle. Aber wenn ich eben im AGB-Bereich bin, verbessere ich meine Position etwas im Vergleich zu dem, was mir eigentlich das Gesetz der Rechten zuspricht.  Alles natürlich immer sehr stark im Rahmen des Verbraucherschutzes oder des AGB-Klausel-Inhaltskontrollrechts.

Absolut, sehr gut. Das ist auch mein Verständnis. 

Jetzt könnte man der Auffassung sein, naja, dass so eine Rechtsgrundlage einmal geschaffen wird und ich baue darauf meine AGBs auf und das gilt dann für die Ewigkeit. 

Aber irgendwo hat der Gesetzgeber ja auch Gründe, Motivation, die Gesetzesgrundlage immer auch an, ich sag mal, neue Entwicklungen, die jetzt speziell im Internetkontext auchhäufiger stattfinden bzw. nötig werden, diese Gesetzesgrundlage dann anzupassen. Und was sind denn für dich so ein paar Beispiele, wo du sagst, ja, aus diesem Grund passt der Gesetzgeber das durchaus regelmäßig an und vielleicht können wir uns dazu dann auch einBeispiel mal angucken. 

Ich hätte jetzt da auch meine eigenen AGBs mal zur Disposition gestellt. 

[15:31] Die wir auch gemeinsam erarbeitet haben, die mal aufzumachen und uns da gleich mal so ein paar Beispiele anzugucken, wo wir mit einer gesetzlichen Regelung zuletzt eine Anpassung vorgenommen haben. Um dort auch weiterhin im rechtssicheren Raum unterwegs zu sein. 

Ja, da hast du absolut recht. Also grundsätzlich wäre es natürlich schön, wenn ich sage, ich habe einmal AGB entwickelt und zu dem Zeitpunkt, in dem ich sie geschaffen habe, waren siewirksam und ich muss sie nicht wieder anfassen. Das wäre natürlich eine schöne Konstellation, weil dann wäre ich auch irgendwo. 

[16:04] Könnte mich entspannt zurücklehnen und sagen, da habe ich jetzt nicht irgendwie dauerhaft das Anpassungsthema. Das ist aus dem Grund leider nicht so, weil ich natürlich zwar mal allgemeine Bedingungen erstelle, aber die Verträge trotzdem ja immer wieder neu geschlossen werden und zuunterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen werden. Und die entscheidende Rechtslage ist immer die zu dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag geschlossen wird. Deswegen sind einfach AGB unterliegen immer der Wandlung, also dem Wandelder Zeit auch, muss man fast ein bisschen sagen. Und man muss die schon regelmäßig anpassen, überwachen und da die Neuerungen, die da vom Gesetzgeber kommen, auch in seinem Werk einpflegen. 

Die Ursache vielleicht noch, das hattest du ja auch angesprochen, für diese Änderungen. Am Ende ist es sehr viel Verbraucherschutz natürlich. Da gibt es auch sehr viel Arbeit jetzt so von der Verbraucherzentrale und anderen Verbänden, die da sehr viel Arbeit reinstecken, um den Verbraucher am besten möglichst zu schützen. Also das heißt, um etwas sehr zugunsten des Unternehmens gestaltete Klauseln einzubremsen, würde ich es jetzt mal nennen. Und da ist viel Europarecht mit im Hintergrund auch. Es gibt sehr viele Verbraucherrichtlinien aus dem Europarecht, wo dann Auswirkungen auf unser AGB-Recht haben. 

[17:19] Und sicherlich auch politische Entscheidungen, unabhängig von europarechtlichen Themen oder Entscheidungen auf Ebene der europäischen Richtlinienkompetenz. 

Insofern, oder wie du es auch richtig sagst, der Onlinehandel, der war jetzt vor 20 Jahren sicherlich nicht das große Thema und sowas, neue Geschäftstätigkeiten, neue Vertragsmodelle, neue Vertragsabschlüsse erfordern es natürlich auch im Rahmen des AGB-Rechts aktiv zu werden von Seiten des Gesetzgebers. 

Anwendungsbeispiel

[17:53] Dann mache ich doch einfach mal, um das Ganze auch so ein bisschen greifbar für unsere Zuhörer und später für diejenigen, die das in den Shownotes dann auch nachschauen wollen, das hier einfach nochmal auch auf meinem Bildschirm an. 

[18:03] Als Screencast, dass wir die Geschäftsbedingungen uns hier nochmal gemeinsam anschauen. 

Also wir haben eine Sache, die mir jetzt persönlich sehr wichtig war, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr übersichtlich beziehungsweise kurz zu halten. Und das ist so ein Punkt, wo ich sage, okay, auf einer DIN A4-Seite sollte das Ganze Platz finden. 

[18:25] Was ich hier mit dem Unternehmer, der eine Dienstleistung von mir oder auch von anderen Webgefährten in Anspruch nimmt, sollten die relevanten Punkte hier niederschreibbar sein. Und ich habe jetzt diese sieben Punkte, auf die wir uns hier verständigt haben in den AGBs, in dem Beispiel, hier nochmal aufgemacht. 

Und Martin, vielleicht hilfst du mir nochmal im Kontext, was jetzt vielleicht die zwei, drei Dinge waren, die der Gesetzgeber jetzt zum Schluss oder ich sag mal letztes Jahr geändert hatund wo wir da die Anpassung dann auch in den AGBs gemacht haben. 

Vielleicht nochmal zum Thema Übersichtlichkeit. Da waren wir uns in dem Sinne ja auch einig. Das Thema ist natürlich, dass nicht jede Tätigkeit oder jede AGB für jeden Unternehmer auch so übersichtlich gestaltet werden kann. Also es gibt natürlich Sachen, wenn es komplizierter in Anführungszeichen wird, dann muss ich natürlich auch im Rahmen der AGB mehr regeln, dann kann ich es nicht mehr auf diese Kurzfassung. Aber jetzt gerade in deinem Fall konnten wir das, glaube ich, ganz gut auf die wesentlichen Themen reduzieren, weil aus meiner Sicht macht es auch keinen Sinn, in AGB gesetzlicheRegelungen reinzuschreiben, weil das kann ich mir sparen. Unnötig aufzublähen, brauche ich sie nicht. 

Ich muss im Grunde dann schon irgendwelche Regelungen finden, die dann auch individuell für mich wichtig sind und auch vielleicht vom Gesetz abweichen. Zum Thema Anpassung, da hatten wir bei dir das Thema Laufzeit beispielsweise. 

[19:52] Also das ist halt aus gegebenem Anlass auch ein großes Thema. Das war die letzte oder eine der letzten größeren Änderungen im AGB-Recht. Das war das faire Verbrauchervertrag, glaube ich, hieß es so ungefähr als Schlagwort. Und zwar war dort das große Thema die Laufzeit der Verträge und die automatische Verlängerung der Verträge auf eine bestimmte Laufzeit. 

Also Klassiker, ich habe zwei Jahre lang einen Vertrag geschlossen und in den AGB steht, wenn ich es nicht kündige zum Laufzeitende oder einen Monat zum Laufzeitende, dannverlängert es sich um ein weiteres Jahr und wieder ein weiteres Jahr. 

Und das hat eben dieses Thema faire Verbraucherverträge aufgegriffen, denn da ging es beispielsweise, also neben dem Klassiker wie so Strom- und Gaslieferverträge und Mobilfunk, warauch irgendwo glaube ich immer das Thema in den Medien, war das Fitnessstudium. 

[20:45] Das heißt, die Leute waren voll motiviert, haben sich für Fitnessstudio angemeldet, feste Vertragslaufzeit, zwei Jahre, sind dann ein Jahr hingegangen, beim zweiten Jahr sind sieschon nicht mehr hingegangen und haben es vergessen. Dann wollten sie eigentlich, als das zweite Jahr vorbei war, austreten und dann hieß es, naja, hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sagen, ja, du musst jetzt leider nochmal einJahr hierbleiben, auch wenn du keine Lust hast auf Fitness. 

Und das war beispielsweise ein Thema, was viele Verbraucher und dann eben auch über diese Verbraucherverbände aufgegriffen wurde und man hat gesagt, nee, das wollen wir eigentlich nicht. Also solche automatischen Verlängerungen soll es in Zukunft nicht mehr geben. 

Man hat dann den §309 BGB, glaube ich die Nummer 9, aber bitte nicht drauf festnageln, aber ich glaube ja, dahingehend geändert, dass man sagt, okay, es gibt eine feste Vertragslaufzeit, aber wenn diese feste Vertragslaufzeit, also im Rahmen von AGB gibt es eine feste Vertragslaufzeit, das darf ich vereinbaren. 

Aber wenn diese Vertragslaufzeit endet, darf ich im Rahmen meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Verlängerung von einer weiteren festen Vertragslaufzeit von einem Jahr, zwei Jahre, drei Jahre aufnehmen, sondern ich darf nur eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit aufnehmen und eine monatliche Kündbarkeit der Verträge. 

[22:01] Genau, der ein oder andere wird es bei seinem Mobilfunkvertrag wahrscheinlich gemerkt haben. 

Gute Vergleiche. Da gab es früher immer den Anruf nach einem Jahr vom Anbieter, nach der automatischen Verlängerung für ein Jahr, wo der Anbieter irgendwelche neuen Verträge oderVertragsänderungen durchsetzen wollte, weil er Angst hatte, dass die Leute kündigen. Meines Wissens gibt es diese Anrufe nicht mehr, weil ich immer monatlich rauskomme. 

Das ist jetzt aktuell ein großes Thema und viele haben eben in ihren bestehenden allgemeinen Geschäftsbildungen, die so älter sind, dieses Thema noch drin mit dieser automatischen Verlängerung. 

[22:39] Und das ist beispielsweise etwas, was betrifft sehr viele AGBs, das muss man schon sagen. Und das muss ich einfach anpassen, da ich ja eben ansonsten unwirksame Klauseln in meinem Werk habe.

Ich verstehe. Ganz kurz, den Gedanken würde ich ganz kurz festhalten. Also für diejenigen, die das jetzt am Bildschirm verfolgen können, wir haben dann unter § 5 Absatz 2, den haben wir geändert, um dieser neuen gesetzlichen Regelung dann auch Folge zuleisten. Das vielleicht nur nochmal der Vollständigkeit halber.

Und dann würde mich jetzt interessieren zu deiner Aussage, Martin, dass wenn eine Klausel beispielsweise rechtlich ungültig ist, wie ist dann das komplette Vertragswerk zu bewerten? Ist damit im Idealfall oder im Zweifelsfall der komplette Vertrag ungültig oder wie wird das dann gehandhabt durch den Unternehmer oder jemanden, der verklagt wird von einem Drittendiesbezüglich? 

Also es ist jetzt mal so, die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jetzt von einer unwirksamen Klausel nicht komplett infiziert und dadurch unwirksam. Aber die Klausel, soweit sie eben in ihrem Regelungsgehalt eingrenzbar ist, ist insgesamt unwirksam. 

[24:01] Ja, okay. 

[24:21] Mich irgendwie so ein bisschen hinbiege, dass es schon passt. Also das sind zwei absolute Grundsätze im AGB-Recht. Keine geltungserhaltende Reduktion der Klausel und vielleicht ergänzend dazu als zweites, wenn ich AGB auslegen muss, also wenn ich nicht ganz. 

[24:37] Im ersten Blick oder im ersten Durchlesen merke, was ist da eigentlich jetzt genau gewollt. Wird sie immer zu Lasten des Verwenders ausgelegt? 

[24:45] Das heißt, es wird immer für den Unternehmer jetzt in dem Fall oder Verwender schlechtmöglichste Auslegung angenommen und das führt dann relativ schnell auch zurUnwirksamkeit oder eben zu einer Rechtsfolge, die einem nicht unbedingt gefällt. 

Jetzt hatte ich im Intro ganz am Anfang eine bestimmte E-Mail erwähnt, wo gleich auch im Titel der E-Mail mit Vorsicht Abmahnungswelle bezüglich AGBs, die unwirksam sind. Jetzt hatte ich darauf Bezug genommen und hier würde mich jetzt nochmal die Frage interessieren. Also wir besprechen gerade das Verhältnis zwischen mir und dem Kunden. Wenn diese eine Klausel nicht wirksam ist, falle ich damit als Unternehmer zurück auf die Gesetzesgrundlage und muss demnach dann dem Kunden auch da diesbezüglich dann meine Lieferung oder meine Leistung auf der Basis anbieten. 

Wie ist es mit jemandem, der da tatsächlich mit einem Anwalt um die Ecke kommt und sagt, man wird verklagt wegen einer ungültigen Klausel. Was wäre damit die Auswirkung beziehungsweise auch die Konsequenz, die mir da ins Haus steht als Unternehmer? 

Ja, das ist im Grunde eine leider sehr leidige Thematik im Rahmen dieser ganzen AGB-Thematik. Es hat sich leider, da gibt es jetzt auch beispielsweise die Verbraucherzentrale, die solche Sachen überwacht und dann Abmahnungen schreibt. Aber auch Anwaltskollegen, die sich das irgendwie als Geschäftsmodell die Fahnen geschrieben haben. 

[26:11] Über Abmahnungen im großen Stil ein bisschen Geld zu verdienen, weil es natürlich sehr einfach ist, das Internet mit Schlagwörtern auf fehlerhafte AGBs zu screenen. Das ist so ein bisschen das große Dilemma. Und es ist tatsächlich so, wenn insbesondere ein Wettbewerber bei seinem Wettbewerb solche unwirksamen Klauseln entdeckt, hat er die Möglichkeit, ihn abzumahnen. 

Und das ist nicht ganz einfach aus der Welt zu schaffen, weil wenn das unwirksam ist, dann hat er sich im Grunde durch diese Verwendung einen Vorteil verschafft gegenüber seinem Wettbewerber, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist. Und man steckt da so ein bisschen in der Abmahnfalle tatsächlich drin und kommt da auch nicht so ganz einfach raus. Klar, also im ersten Fall natürlich mal Ruhe bewahren, nichtsunterschreiben. Erstmal, wenn sowas ins Haus flattert, rechtlichen Rat einholen. 

Aber da ist eine doch große Gefahr und eben auch aus gegebenem Anlass, weil man jetzt doch auch vermehrt von Schreiben hört oder Abmahnungen hört in Bezug auf diese automatischeLaufzeitverlängerung. 

[27:23] Der Hinweis an alle, die allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, mal einen Blick reinzuwerfen und sein Werk auf Vollständigkeit zu prüfen. 

Lese ich das richtig, Martin, dass dann in dem Fall eine Argumentation von einem Wettbewerber auch Richtung, weiß ich nicht, Verdienstausfall oder in irgendeiner Art und Weise auch eine Anrechnung von einer Schlechtstellung, die dann in irgendeiner Art und Weise kalkuliert wird, dass das in diese Richtung hingehen kann? 

Absolut. Da wird dann natürlich irgendwo versucht, das meistens etwas übertrieben in die Höhe zu konstruieren, den vermeintlichen Schaden und darauf pauschalierte Schäden verwiesen, die aufgrund dieser Wettbewerbsverletzungen entstanden sind. Also das Gesetz, also die Rechtsgrundlage für diese Abmahnungen, also das sind im Grunde Unterlassungsansprüche. Da sind die Schadensersatzregelungen sehr allgemein gehalten. 

Aber es hat sich natürlich schon herauskristallisiert, dass da versucht wird, irgendwo mit Analogien vermeintliche Geschäftsschädigungen in Größenordnungen dann da irgendwo einzuordnen für solche Verstöße. Also es kann durchaus werthaft sein.

[28:34] An der Stelle hatte ich uns, ich kann Dich da mit einbeziehen, Martin, aber auf die Fahne geschrieben, dass wir hier keine Angst schüren wollen, sondern einfach sagen wollen, schaut mal Leute in eure AGBs rein, speziell bei dem Thema Vertragsverlängerung. Was habt ihr da drinstehen? 

Hier ist ein Beispiel, wie man eine wirksame Klausel, einen Absatz formulieren kann, um da vielleicht auch noch ein Goodie draufzusetzen. 

Ich glaube, Martin, du hattest noch zum Thema Schlussbestimmung vielleicht auch noch ein Beispiel, wo es um die Art und Weise geht. Ich hatte noch das Thema Schriftform. 

[29:03] Ich glaube aber, das ist jetzt bei dir, ich sehe es jetzt nicht, das ist glaube ich eher im Bereich Kündigung. Ein beliebter Passus in AGB war bisher immer die Kündigung bedarf der Schriftform. Und die Schriftform ist ja eine relativ strenge Form, auch im heutigen Rechtsverkehr. Also E-Mail ist am Ende meist schon eine relativ klare, rechtsgültige Erklärung, aber entspricht eben nicht der Schriftform. 

Schriftform. Also Schriftform, da gibt es das ominöse Thema Fax, ist es auch nicht oder ist es doch, also da wird gestritten drüber, aber Schriftform heißt einfach, ich unterscheide dasDing oder ich habe eine elektronische, eine qualifizierte elektronische Signatur, das ist auch Schriftform. 

Bei allem anderen begebe ich mich irgendwo in Diskussionsbedarf und da hat dann eben der Gesetzgeber auch irgendwann mal gesagt, naja, also ich verkompliziere dadurch ja für denVerbraucher oder dann auch im unternehmerischen Verkehr gilt ja das Gleiche, ich verkompliziere da irgendwo von dem Vertrag zu lösen, wenn ich die Kündigung immer an die Schriftform kopple. 

Und man hat gesagt, es muss die Textform, sprich E-Mail, muss auch dafür für solche Erklärungen ausreichend sein. Insofern ist es auch nicht mehr zulässig, diese Klausel zu verwenden. Kündigung bedarf der Schriftform, was man standardmäßig eigentlich früher verwendet hat, sondern man muss es jetzt, auch die Textform muss zulässig sein. 

[30:29] Auch wieder dem geschuldet, dass natürlich der Rechtsverkehr sehr stark in die elektronische Kommunikation auch gewandert ist. Das kann ich nachvollziehen. 

Ich glaube, wir hatten es hier rausgelassen. Hier ging es, glaube ich, bei uns eher, weil der Vertrag abgeschlossen wird, auch über das Bestellformular sowieso. 

Und deswegen haben wir es hier nicht drin.

Weitere Tipps zu ABGs

[30:49] Kurz zum Abschluss. Vielleicht haben wir noch ein, zwei Tipps, die du den Unternehmern noch mit auf den Weg geben möchtest. Wer gerade darüber nachdenkt, tatsächlich auch AGBs zu verwenden. Irgendwas, was wir vielleicht noch nicht erwähnt haben, was du aber gerne noch mit reinwerfen würdest, Martin, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt. 

Wie gesagt, je nach Geschäftsmodell, also, soweit ich viele Verträge abschließe oder die auch online abgeschlossen werden, kann man eigentlich nur dazu raten, AGB zu verwenden, dennsonst wird ja nichts Vertragsbestandteil, außer vielleicht eine Leistungsbeschreibung oder irgendwas und dann das Gesetz. 

Gerade bezüglich Haftungsbeschränkung, was ein sehr wichtiges Thema ist, was in AGB enthalten sein kann, oder auch Laufzeitthemen, Verlängerungen, speziell jetzt was das Angebot des Unternehmers betrifft, das kann man immer nicht pauschalieren, aber gerade was Schadensersatzthemen angeht, da kann man seine Haftung relativ gut beschränken, auch mehr als es das Gesetz vorsieht. 

[31:51] Verjährung ist manchmal auch ein Thema, was man einschränken kann, Auch nur in engen Grenzen, aber da sollte doch jeder drüber nachdenken, gerade das Thema Haftung, auch nicht um Angst zu machen, ja wollen wir nicht, aber gerade wenn das Thema Haftung, kann man sich dann irgendwo ein bisschen beruhigter vielleicht auch zurücklehnen, wenn irgendwann mal jemand kommt und sagt, ich will Schadenersatz von dir. 

[32:13] Wunderbar. Danach kann nichts mehr kommen, dem berühmten Mann gesagt. 

Ich glaube, das waren nochmal zwei gute Tipps. Und ja, jetzt würde ich dir nochmal die Tür aufmachen wollen, Martin, wenn jemand sich für dein Thema interessiert und sagt, ja, entweder AGBs oder Vertragsbedingungen, ich möchte das mal prüfen lassen. Ich habe da gerade was auf dem Tisch, womit ich selber nicht zurechtkomme. Ich wünsche keinem eine Abmahnung, so meine ich das nicht, sondern wenn jemand einfach ein Thema hat, was zu dem passt, was wir heute besprochen haben. Wie sollte er am besten auf dich zugehen?

Ja, natürlich ganz modern, wie jeder andere, über E-Mail am besten oder einfach nur das Telefon auch in die Hand nehmen. Ich sitze hier am Amiraplatz ums Eck vom Café Luitpold, wie du ja weißt, wo man sich auch ganz gut treffen kann. 

Aber solche Themen muss man jetzt nicht unbedingt gleich persönlich beim Kaffee besprechen, sondern einfach eine E-Mail auf die webGefährten oder auf den Jan und das, was man dagehört hat, Anliegen schreiben. Das ist einfach am unkompliziertesten und wird auch immer beantwortet oder auch über dich kein Thema. 

Ja, mega. Dann würde ich vorschlagen, ich würde deine Kontaktdaten beziehungsweise deine E-Mail in den Shownotes mit erwähnen, sodass die Zuhörer das recht einfach finden können und da auch mit dir in Kontakt treten. 

Super, klasse. Lieber Martin, an der Stelle möchte ich mich ganz herzlich auch im Namen unserer Zuhörer für heute herzlich für das inspirierende und, wie ich finde, erkenntnisreiche Gespräch bei dir bedanken. Danke für deine Zeit und für deine weitere Selbstständigkeit und die Zusammenarbeit mit deinen Mandanten wünsche ich dir immer das richtige Händchen für eine gute Balance zwischen den unternehmerischen Interessen auf der einen Seite und den rechtswirksamen Dingen, die nachherauch den Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen müssen, da immer eine gute Balance zu finden.

Vielen Dank für deine Zeit.

Vielen Dank, Jan. 

Resümee

[34:00] Grundlegend gut zu wissen. Redundanzen. AGBs helfen uns zum einen allgemeine Vereinbarungen, die für verschiedene Leistungen gelten sollen, in einem Dokumentzusammenzufügen und damit Redundanzen aufzulösen. 

Zum zweiten sind sie ein wirksames Instrument, um unsere wirtschaftlichen Interessen als Unternehmer gegenüber den Konsumenten zu wahren. 

Bei rechtlichen Änderungen, wie zum Beispiel bei der Verlängerung von Verträgen, sind bestehende AGBs anzupassen, um in vollem Umfang weiterhin gültig zu bleiben. 

Besonders spannend fand ich persönlich Martins Hinweis bezüglich Schadensersatzforderungen, bei denen unlauterer Wettbewerb als Argumentation verwendet wird und wie man damit am besten umgeht. 

Wer Anregungen zur Folge hat, der schreibt mir am besten eine E-Mail an jan(at)webgefaehrte.de oder hinterlässt diese einfach im Kommentarfeld unten. 

Bleiben Sie bitte neugierig auf neue Erfolgsrezepte und mir gewogen bis zur nächsten Folge. Bis dahin wünsche ich eine gute Zeit und allzeit gute Rankings. Ihr Jan Czichos. 

Show notes

  • Gast: Martin Berner
  • Begriffsklärung:
    • Eine feste Laufzeit in einem Vertrag legt einen vorab bestimmten Zeitraum fest, für den der Vertrag gültig ist. Für den Verkäufer bietet dies Planbarkeit und die Möglichkeit zur langfristigen Kundenbindung. Preise und Konditionen können während dieser Zeit stabil gehalten werden. Für den Käufer bedeutet dies Sicherheit und potenzielle Kostenstabilität, kann jedoch auch die Flexibilität einschränken.
    • Durch die Schriftform wird bspw. die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unterstrichen. Nicht alle Verträge bedürfen zwingend der Schriftform, aber bestimmte Regelungen in den AGBs können dies vorschreiben.
    • Der Widerruf bei digitalen Produkten hat für Käufer den Vorteil, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Dies dient dem Verbraucherschutz und berechtigt sie zur Rückerstattung des Kaufpreises, selbst wenn das digitale Produkt bereits genutzt wurde. Für Verkäufer bedeutet dies die Pflicht zur Rückerstattung und stellt insbesondere bei digitalen Produkten, die sofort genutzt werden können, die Herausforderung dar, einen angemessenen Schutz vor missbräuchlicher Nutzung zu gewährleisten.

Screencast

Besprochenes Beispiel von AGBs und deren Änderungen:

AGBs von webGefährte als Beispiel für die Erläuterungen von Martin

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