Martin betreut uns als webGefährte in Sachen Vertragsrecht und schaut sich regelmäßig nicht nur meine, sondern auch die AGBs von Mitgliedern an. Er empfiehlt eine textuelle Anpassung der Regelung bzgl. Kündigung und Widerruf.
Was soll damit erreicht werden?
- Inhalte von digitalen Dienstleistungen (z.B. Online Kurse) besser schützen
- Unternehmer durch Festlaufzeiten bei hochwertigen digitalen Angeboten vor Kündigungen besser schützen
Die Umsetzung dieser Anpassungen erfolgt nach Rücksprache mit den betroffenen Mitgliedern. Auf der Website wird dabei…
- die AGB-Seite (§ Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung) angepasst und
- Schritt 2 im Check-out-Prozess bei der Buchung um eine Einwilligung erweitert
Wer vergleichen möchte, findet hier die „alten“ AGBs und öffnet über den Button die Neufassung von §5.