In den Sharing NEWs #34 hat Martin für uns den Änderungsbedarf von AGBs durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) bewertet.
Diesmal hat er sich für uns (🙏) die Auswirkungen auf das Impressum und die Datenschutzerklärung angesehen. Warum? Das DDG enthält auch Regelungen, die zuvor Bestandteil anderer Gesetze waren:
- Telemediengesetz (TMG) und
- Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)
Die gute Nachricht, es ergeben sich in beiden Fällen nur redaktionelle Änderungen:
- Die Impressumspflicht besteht unverändert, ergibt sich jedoch nicht mehr aus § 5 TMG, sondern ist nun in § 5 DDG geregelt
- Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt, auf das nun alternativ als Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung zu verweisen ist.
Hinweis: zu #2: Wer die Datenschutzerklärung über den DS-Generator aktualisiert, wird die neue Rechtsgrundlage automatisch in der neuen Version vorfinden.
