Mein Empfehlung: AGB-Update NEIN, aber Nutzergenerierte Inhalte vor der Veröffentlichung prüfen

Gesetz über digitale Dienste – AGB Update nötig?

Mit dem Englischen besser bekannten „Digital Services Act (DSA)“ hat die Europäische Kommission ein umfassendes Gesetzgebungspaket verabschiedet, das zum 17. Februar 2024 EU-weit gilt. Alles Wissenswerte dazu haben Martin (🙏) und ich hier komprimiert zusammengestellt:

  • Es betrifft alle online Dienste, die Daten für Nutzer speichern
    (z.B. Shops, Foren, Webseiten mit Kundenaccounts).
  • … definiert Regeln zur Haftung für nutzergenerierte Inhalte, zu Transparenz- und Berichtspflichten.
  • … soll die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und Missbrauch von Dienste unterbinden.
  • … schützt die Grundrechte der Nutzer, fördert Innovation und Wettbewerb zwischen Betreiberfirmen.
  • … verpflichtet Betreiber u.a. zur Content-Moderation.
  • … richtet sich an große Plattformen, aber auch an kleinere Dienstleister.

Bewertung: Ja, wir bieten unseren Kunden ein Kundenkonto auf der Webseite an, um beispielsweise personalisierte Kommentare im Blog (nutzergenerierte Inhalte) oder in einem Hilfe-Chat (Forum-Stil) zu unterstützen. Seit je her prüfen wir Fragen und Kommentare, bevor diese auf der Webseite veröffentlicht werden.

Einstellung zur verpflichtenden Prüfung von Kommentaren vor der Veröffentlichung

Zudem ist die Handhabung der Kommentarfunktion in der Datenschutzerklärung bereits beschrieben.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Erweiterung der AGBs für eine Einhaltung des DSA nicht notwendig.

Schreiben Sie einen Kommentar