Wer kennt sie nicht, auf Russisch-formulierte Kommentare zu Beiträgen oder maschinell-erstellte Kontaktanfragen, die wenig mit dem eigenen Angebot zu tun haben. Ein wirksames Mittel gegen diese unaufgeforderte Werbung (Spam) ist ein sogenannter reCAPTCHA, der versucht zu unterscheiden, ob Interaktionen auf der Website von einem Menschen oder von einem Computerprogramm bzw. Bot vorgenommen werden.
Einige von uns nutzen diesen reCAPTCHA Dienst von Google bereits heute. Aus Sicht von SEO und DSGVO sollten wir uns jedoch folgende Fragen dazu stellen?
- Erhebt Google für die Ausführung des Dienstes Daten vom Nutzer? Ja
- Muss dieser Dienst auf der kompletten Website aktiv sein? Nein, nur auf Seiten mit Formularfeldern
- Hat der Dienst einen Einfluss auf die Ladezeit der einzelnen Seiten? Ja, wenn auch nur gering
Rechtlich gesprochen sind wir Unternehmer in Bezug auf #1 nur dann legitimiert Nutzungsdaten zu erheben, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht. #2 verdeutlicht, dass es aus technischer Sicht nicht notwendig ist. Wer mehr dazu erfahren möchte, dem empfehle ich die Podcast-Folge 17 mit Martin Schirmbacher (RAE für IT Recht). Wenn es schnell gehen muss, dann einfach zu Zeitmarke 22:32 „vorspulen“.
Leider bietet Google die Nutzung des Dienstes nur für die vollständige Website an. Für Mitglieder des Sharing-Systems steht jedoch ab 1.7. ein „Filter“ zur Verfügung, der den Google Dienst nur für relevanten Seiten freischaltet.
Auch ja, den zusätzlichen SEO-Vorteil aus #3 nehmen wir natürlich gern noch zusätzlich mit 😉
