Online-Angebot im Mitgliederbereich

Online Kurs (rechtssicher) verkaufen

Wer einen Online-Kurs anbietet und noch nichts vom Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gehört hat, sollte hier unbedingt weiterlesen. Der Gesetzgeber möchte mit dem FernUSG sicherstellen, dass Teilnehmer trotz digitaler Vermittlung tatsächlich die versprochenen Kenntnisse / Fähigkeiten erlangen und schreibt eine kostenpflichtige Zertifizierung für Online-Kurse vor, bei denen …

  1. … Teilnehmer die Inhalte zu mehr als 50% (z.B. über Erklärvideos) selbst erarbeiten und
  2. … eine individuelle Lernkontrolle über Prüfungen angeboten wird.

Wer sein Online-Angebot nach folgenden Kriterien strukturiert, meidet den Weg über eine zusätzliche Zertifizierung:

  • Ohne individuelle Lernkontrolle: Automatisierte Tests mit Multiple-Choice verwenden, die keiner individuellen Auswertung bedürfen
  • Keine inhaltlichen Rückfragen: Organisatorische Fragen zum Ablauf beantworten. Für inhaltliche Fragen auf das Erklärvideo verweisen (Keine WhatsApp, Facebook-Gruppen etc.)
  • Anleitung statt Erklärung: Dient das Online-Angebot der Wissensvermittlung oder unterstützt es den Ablauf, mit dem eine Dienstleistung erbracht wird?

Beispiel: Mit dem SEO Sharing wird eine Marketing-Dienstleistung erbracht, bei der Anleitungsvideos die Umsetzung des Optimierungsansatzes unterstützen und weniger als 50 % des Dienstleistungsangebotes darstellen. Automatisierte Tests dienen der Fehlererkennung im Ablauf und stellen keine Lernkontrolle dar. Inhaltliche Rückfragen werden außerhalb des Online-Angebotes im 1:1 oder im Hilfe Chat für alle beantwortet.

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