Ab wann wird die E-Rechnung Pflicht für B2B?
Jan C.
2024-07-26

2024-07-26
Ab 2025 werden sogenannte elektronische Rechnungen (E-Rechnung) zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend.
- Grundlage dafür sind die im März 2024 mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz Wachstumschancengesetz) beschlossen neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen.
- Hintergrund: Die "VAT in the Digital Age (ViDA)"-Initiative der EU richtet ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem ein.
- Ablauf: Zunächst werden E-Rechnungen eingeführt, danach sollen nationale und EU-weite Meldesysteme folgen.
- Avisierte Vorteile:
Folgende Änderungen gehen damit einher:
- Neue Begrifflichkeit: Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen sonstigen und elektronischen Rechnungen unterschieden.
- Anforderung: strukturiertes elektronisch Format gemäß CEN-Norm EN 16931 (RL 2014/55/EU).
- Verarbeitung: E-Rechnungen müssen im neuen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und elektronisch verarbeitet werden können.
Sonstige Rechnungen im PDF-Format, die per E-Mail versandt wurden, sind keine E-Rechnungen.
Täuscht mein Eindruck oder wird die Einführung der E-Rechnung ein längerer Prozess mit unterschiedlichen Geltungsbereichen?
Jan C.
2024-07-27

2024-07-27
Nein, die Einführung wird in Etappen stattfinden und gilt nicht sofort für Einzelunternehmer. Hier die wichtigsten zeitlichen Eckdaten:
- Grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen besteht ab 1. Januar 2025
- Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG sind für den Zeitraum von 2025 bis 2027 vorgesehen:
- Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen im B2B weiterhin zulässig.
- Mit Zustimmung des Empfängers auch sonstige Rechnungen per E-Mail erlaubt.
- Für Einzelunternehmer und KMU (bis 800k € Vorjahresumsatz) verlängert sich die Frist bis Ende 2027.
- Zwingende Einhaltung der neuen Anforderungen bezüglich E-Rechnungen und deren Übermittlung ab 2028.