Vereinbarung zwischen

Port4Tech GmbH Rothenfelser Straße 27, 81249 München vertreten durch Jan Czichos, nachfolgend genannt „Architekt“

und

Marketer nachfolgend genannt „webGefährte„.

Architekt und webGefährte(n) werden nachfolgend auch mit „Partei“ oder gemeinsam mit „Parteien“ bezeichnet.

(Stand 01.06.2025)


Vorbemerkung

webGefährte(n) sind als Dienstleister auf einem komplementären Gebiet des Online-Marketings tätig. Jeder webGefährte bietet Kunden einen Online-Dienst, eine offline-Dienstleistung oder eine Mischform (Hybrides Liefermodell) an. Der Architekt hat dafür eine geeignete Infrastruktur bestehend aus technischem System mit inhaltlichen Vorlagen, relevanten Software-Lizenzen, geeigneten Supportabläufen, integrierten Marketing Maßnahmen und einer Unternehmer Community entwickelt.

Im Zusammenhang mit dieser Infrastruktur soll zwischen den Partnern hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen und Dienstleistungen eine gegenseitige Kooperation zur Optimierung und zur Erweiterung des Community -Systems stattfinden.

Diese Kooperation wird durch nachfolgende Rahmenvereinbarung definiert:

1. Gegenstand der Kooperation

Die webGefährte(n) nutzen das Community-System (www.webgefaehrte.de). Im Rahmen einer gegenseitigen Kooperation sollen die Parteien Kunden an andere webGefährte(n) verweisen oder neue webGefährte(n) und deren Leistungen für die Community gewinnen. Ziel der Kooperation soll die gemeinsame Erweiterung des Community-Netzwerks und Erhöhung der Marktreichweite sein, ohne hierbei eine Konkurrenzsituation zu schaffen. Die webGefährte(n) bedienen sich hierzu der gemeinsamen Plattform. Die gegenseitige Empfehlung wird durch eine entsprechende nicht-monetäre Gegenleistung honoriert.

2. Leistungen der webGefährte(n)

Jeder webGefährte erbringt seine Leistung selbstständig und unabhängig. Die webGefährte(n) sind nicht dazu verpflichtet Kunden zu empfehlen, im Sinne des Communityausbaus jedoch dazu angehalten.

3. Nachweis Empfehlung

  1. Grundsätzlich obliegt es jedem webGefährte(n) selbst die Empfehlung und Vermittlung über das von der Plattform bereitgestellte Formular im Mitgliederbereich nachzuweisen.
  2. Für jede nachweislich erfolgreiche Empfehlung, die über das Formular gemeldet wird, erhält der Empfehlungsgeber Community Punkte.
  3. Besteht mit dem vermittelten Kunden bereits ohne die Empfehlungsleistung des webGefährte(n) eine geschäftliche Beziehung, hat der webGefährte dies unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Mitteilung über den Vermittlungsnachweis anzuzeigen. In diesem Fall werden keine Community Punkte vergeben. Der Widerspruchsprozess dient dazu, potenzielle Konflikte zu vermeiden und die Fairness innerhalb der Community zu gewährleisten.

4. Gegenleistungsanspruch

  1. Als Gegenleistung für die Empfehlung eines Kunden erhält der Empfehlungsgeber 200 Community Punkte.
  2. Diese Community Punkte können innerhalb des Plattform-internen Systems flexibel gegen nicht-monetäre Gegenleistungen eingelöst werden (siehe Beispiele).
  3. Jeder Marketer ist verpflichtet, vor dem endgültigen Verlassen der Plattform sein Community Punkte-Konto auszugleichen.
  4. Sollte das Konto ein negatives Guthaben aufweisen, ist der Marketer verpflichtet, den entsprechenden Betrag in monetärer Form oder durch eine anderweitig vereinbarte Gegenleistung auszugleichen.
  5. Ein positives Guthaben wird dem Marketer in Form von Plattform-internen Leistungen, nicht-monetären Gegenleistungen, oder – sofern technisch und vertraglich möglich – einer Auszahlung in monetärer Form zurückerstattet.
  6. Offene Transaktionen: Alle noch offenen Community Punkte-Transaktionen, die zum Zeitpunkt des Austritts aus der Plattform nicht abgeschlossen sind, werden entsprechend der aktuellen Regeln abgewickelt.
  7. Schiedsverfahren: Sollten Unstimmigkeiten über den Community Punkte-Bestand bestehen, wird der Plattform-Architekt als neutrale Instanz eingeschaltet, um den Konflikt beizulegen. Die Entscheidung des Architekten ist für die Parteien bindend. Der ordentliche Rechtsweg wird hierdurch ausgeschlossen.

5. Kosten

Für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform ist jeder webGefährte verpflichtet die monatliche Mitgliedsgebühr des Basispaketes an den Plattform-Architekt zu bezahlen. Diese Pauschale entfällt, wenn der webGefährte…

  1. zwei neue Marketer für die gemeinsame Plattform geworben hat und diese mindestens ein Jahr die Plattform nutzen.
  2. vergleichbare Leistungen für den Community-Aufbau einbringt.

6. Gewährleistung und Haftung

  1. Jeder webGefährte haftet gegenüber seinem Kunden für die Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen.
  2. Schadenersatzansprüche der webGefährte(n) gegeneinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Ansprüchen Dritter haftet die betroffene Partei im Rahmen der von ihr erbrachten Leistungen allein.

7. Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung

  1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann von den Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentliche gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Gegenleistungsanspruch für laufende Vertragsverhältnisse mit vermittelten Kunden bleibt von der Kündigung unberührt und steht dem jeweiligen webGefährte(n) weiterhin zu.

8. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, so soll nach dem Willen der Parteien die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Sollten einzelne Vertragsklauseln nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein, so gilt eine solche Klausel als vereinbart, die in zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Undurchführbarkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der Bestimmung bei Vertragsabschluss gekannt hätten. Das gilt insbesondere auch für die hierin vereinbarte Vertragslaufzeit. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, für die entsprechende Ergänzung des Vertrags.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Beendigung des Vertrages und die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  3. Deutsches Recht ist ausschließlich anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, München.

Versionshistorie

keine vorherige Versionen der Kooperationsvereinbarung